Urteilsdienst für den Betriebsrat

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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Urteilsdienst für den Betriebsrat

Noch nie konnten Sie als Betriebsrat Ihren Kollegen so wunderbar helfen wie jetzt!

  • neue Urteile
  • mehr Mitbestimmung
  • starke Rechte
  • Wiedereingliederung statt Kündigung
  • und eine Muster-Betriebsvereinbarung, die keine Frage offen lässt

Gleich hier anfordern!

Endlich!

Mit diesen neuen Urteilen schließen Sie ungerechtfertigte krankheitsbedingte Kündigungen für immer aus!

Liebe Betriebsrätin, lieber Betriebsrat,

in das Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ ist in den letzten Monaten dank neuer Urteile viel Bewegung gekommen. Jedes dieser Urteile können Sie als Betriebsrat nutzen, um Kolleginnen und Kollegen, die häufig oder langzeit erkrankt sind, den Arbeitsplatz zu retten. Und zwar ohne, dass die gesunden Kolleginnen und Kollegen unter Mehrarbeit und zusätzlichen Belastungen leiden.

Wie das funktioniert – das erfahren Sie jetzt im brandneuen Betriebsrats-Spezialreport Betriebliches Eingliederungsmanagement – So schützen Sie kranke Kolleginnen und Kollegen besser als jemals zuvor!“, der ab sofort gratis für Sie bereit steht. Sie brauchen zum kostenlosen Download nur noch hier zu klicken!

Der besondere Clou:
Mithilfe der neuen Urteile können Sie noch in der Anhörung in der krankheitsbedingten Kündigung Ihrem Arbeitgeber aufzeigen: Ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement hat die Kündigung keine Chance.

Spezialreport jetzt kostenlos herunterladen

Urteile, die sofort nutzen – selbst dann, wenn die Anhörung schon vor Ihnen liegt

Ihr Arbeitgeber möchte einer Kollegin oder einem Kollegen kündigen, weil das letzte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erst 6 Monate zurückliegt und nun eine neue Erkrankung auftritt?

Sagen Sie "Nein" zur Kündigung. Denn das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung komplett geändert. Jetzt gilt: Sind seit dem letzten BEM erneut Arbeitsunfähigkeiten von 6 Wochen oder mehr aufgelaufen, wirkt das letzte BEM nicht mehr. Selbst wenn das letzte BEM nur wenige Monate zurückliegt!

Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber klipp und klar: Kündigung verboten. Sie müssen im Rahmen eines neuen BEM prüfen, ob es Veränderungen gibt, die eine leidensgerechte Beschäftigung ermöglichen – z. B., weil sich das Krankheitsbild oder die Einstellung des Mitarbeiters geändert hat oder auch aufgrund veränderter Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb (Bundesarbeitsgericht (BAG), 18.11.2021, 2 AZR 138/21).

Ihr Arbeitgeber bricht ein BEM von sich aus ab, weil er meint: Es hat keinen Zweck?

Geben Sie der Kündigung keine Chance. Die Gerichte tun es auch nicht:

Erst neues BEM – dann erst (vielleicht) die Kündigung. So das Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven mit Urteil vom 24.2.2022, Az. 8 Ca 8152/21. Sonst ist die Kündigung unwirksam! Aber:

Raten Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen, keinesfalls ein BEM einvernehmlich abzubrechen. Denn dann wäre eine nachfolgende Kündigung sogar wirksam (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.05.2022, Az. 14 Sa 825/21). 

Schon diese wenigen Beispiele zeigen:

Was beim Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ wirklich zählt, ist WISSEN, WISSEN, WISSEN. Und genau dieses Betriebsrats-Wissen bekommen Sie jetzt. KOSTENLOS. Mit dem brandneuen Betriebliches Eingliederungsmanagement – So schützen Sie kranke Kolleginnen und Kollegen besser als jemals zuvor!“, der jetzt mit einem Klick hier gratis und bequem per kostenlosem Download sofort zu Ihnen kommt!

Ja, wir möchten unsere kranken Kolleginnen und Kollegen vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen!

Mit dieser neuen Betriebsvereinbarung gibt es beim Thema BEM keine einzige offene Frage mehr!

Das Wichtigste beim Thema ist, dass die Abläufe klar sind – und dass Sie als Betriebsrat das Zepter des Handelns in der Hand halten. Und genau das tun Sie jetzt.

Denn in Ihrem Betriebsrats-Spezialreport Betriebliches Eingliederungsmanagement – So schützen Sie kranke Kolleginnen und Kollegen besser als jemals zuvor!“, finden Sie:

Die aktuelle, anwaltsgeprüfte und auf die neue Rechtsprechung zu 100 % angepasste Betriebsvereinbarung, die Sie gleich auf zweifache Art und Weise nutzen können:

1. Es gibt bei Ihnen bereits eine Betriebsvereinbarung zum Thema BEM? Dann können Sie mithilfe der neuen Muster-Betriebsvereinbarung jetzt blitzschnell prüfen, ob diese Vereinbarung noch aktuell ist, ob sie die günstigsten Vereinbarungen enthält, ob sie die neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen enthält und, und, und. Sie können damit Ihre bestehende Vereinbarung blitzschnell checken und wunderbar einfach wieder auf Vordermann bringen!

2. Sie haben noch keine Betriebsvereinbarung „Betriebliches Eingliederungsmanagement“? Dann werden Sie diese neue Muster-Betriebsvereinbarung aus dem Spezialreport lieben. Sie sorgt auch dafür, dass Sie mit Ihrer Vereinbarung eine Punktlandung machen. Rechtlich. Inhaltlich. Und vor allem: Zum bestmöglichen Schutz Ihrer Kolleginnen und Kollegen vor einer ungerechtfertigten Kündigung! Fordern Sie sie gleich an. Ein Klick hier genügt!

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  • rechtssicher
  • geprüft
  • direkt einsetzbar
  • Datenschutz-konform
  • sofort bei Ihnen

Ja, wir möchten unsere kranken Kolleginnen und Kollegen vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen!

Was den brandneuen Spezialreport „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ für Sie als Betriebsrat noch wertvoller macht!

Eines Ihrer großen Handlungsfelder als Betriebsrat ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Und das ist auch gut so. Denn schließlich soll mit dem BEM die Arbeitsfähigkeit von Kolleginnen oder Kollegen wiederhergestellt werden, die mehr als 6 Wochen im Jahr krank sind. Egal, ob es sich dabei um häufige Kurzerkrankungen oder um eine Langzeiterkrankung handelt.

Der brandneue Betriebsrats-Spezialreport Betriebliches Eingliederungsmanagement – So schützen Sie kranke Kolleginnen und Kollegen besser als jemals zuvor!“  gibt Ihnen das GESAMTE Wissen rund um das Thema BEM an die Hand, mit dem Sie sich so erfolgreich wie niemals zuvor für die erfolgreiche Wiedereingliederung betroffener Kolleginnen und Kollegen einsetzen. PRAXISWISSEN, dass Sie sofort nutzen können:

Zum Beispiel:

PLUS:

Spezialreport „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ jetzt gratis herunterladen!

Fazit:
Der brandneue Betriebsrats-Spezialreport „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ ist angesichts der derzeit so rasant steigenden Krankheitstage ein ganz entscheidendes Werkzeug für Sie als Betriebsrat. Manche sagen: „Wichtiger denn je“. Und vor allem:

Er ist kostenlos für Sie. Sie brauchen zum Start des Gratis-Downloads jetzt nur hier zu klicken – und profitieren damit sogar doppelt. Denn:

Nicht nur rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement hat es in den letzten Wochen und Monaten ganz entscheidende Urteile und eine Änderung in der Rechtsprechung gegeben. Denken sie nur an die Themen

  • Arbeitszeiterfassung,
  • Urlaubsanspruch,
  • Teilzeit,
  • Verdachtskündigung
  • u.v.m.

Damit Sie als Betriebsrat auch bei diesen unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Mitbestimmung so wichtigen Themen auch weiterhin rechtssicher handeln, mitbestimmen und entscheiden, erhalten Sie extra und ebenfalls kostenlos von mir die aktuelle Ausgabe meines Betriebsrat-Informationsdienstes „Urteilsdienst für den Betriebsrat“.

Ihr Vorteil:

Damit sind Sie Ihrem Arbeitgeber durch neueste Urteile und Gestaltungsmöglichkeiten immer um die entscheidende Nasenlänge voraus. Sie werden staunen, wie schnell und zuverlässig Sie als Betriebsrat mit dem „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ auf der sicheren Seite sind – und es auch bleiben. Klicken Sie hier für Ihre persönliche Testausgabe von „Urteilsdienst für den Betriebsrat“.

Der Kopf hinter „Urteilsdienst für den Betriebsrat“

Mein Name ist Friederike Becker-Lechner. Durch meine langjährige Arbeit als Rechtsanwältin, freie Wirtschaftsjournalistin und Fachredakteurin für Arbeits-, Gesellschafts-, Handels- und Vertragsrecht kenne ich den Alltag von Betriebsräten sehr gut. Und ich habe eine Lösung für Ihr Problem. Lassen Sie mich kurz erklären …

Als Betriebsrat müssen Sie über Gesetzesänderungen und neue wegweisende Urteile informiert sein. Und wahrscheinlich haben Sie auch schon die Erfahrung gemacht, dass Sie im Internet jede Information, jedes Urteil, jede Gesetzesänderung irgendwann finden, wenn Sie nur lange genug danach suchen.

Doch für Nichtjuristen ist es schwierig zu erkennen, welche praktische Bedeutung ein Urteil hat und welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt.

Vor allem: Wie stellen Sie sicher, dass Sie nicht längst eine wichtige juristische Veränderung verpasst haben, wenn Sie erst bei einem konkreten Anlass mit Ihrer Recherche beginnen?

Zum Glück gibt es einen Ausweg aus diesem Dilemma:

Urteilsdienst für den Betriebsrat

Friederike Becker-Lerchner
Rechtsanwältin & Chefredakteurin „Urteilsdienst für den Betriebsrat“

Ja, ich möchte „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ jetzt 14 Tage gratis ohne Risiko testen!

Der Sonderreport „Betriebliches Eingliederungsmanagement - So schützen Sie kranke Kolleginnen und Kollegen besser als jemals zuvor!“ ist eine Sonderveröffentlichung meines Informationsdienstes für Betriebsräte. Dieser nennt sich „Urteilsdienst für den Betriebsrat“.

„Urteilsdienst für den Betriebsrat“ bringt Sie alle 14 Tage auf den neuesten Stand des Arbeitsrechts sowie des Betriebsverfassungsgesetzes.

Damit Sie in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber erfolgreich sind, benötigen Sie aber nicht nur die entsprechenden Fachkenntnisse. Ebenso wichtig ist es, selbstbewusst aufzutreten, damit Ihre Anliegen Ernst genommen werden. Zeigen Sie Kompetenz und seien Sie souverän gegenüber Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber!

In „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ zeige ich Ihnen, wie Sie geschickt sicher verhandeln und ihre Soft-Skills trainieren, damit Sie in Ihrer Arbeit als Betriebsrat noch erfolgreicher werden.

Zusätzlich zum Sonderreport „Betriebliches Eingliederungsmanagement - So schützen Sie kranke Kolleginnen und Kollegen besser als jemals zuvor!“ sende ich Ihnen deshalb die aktuelle Ausgabe meines Informationsdienstes „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ KOSTENLOS zum Test!

Was bietet Urteilsdienst für den Betriebsrat?

„Urteilsdienst für den Betriebsrat“ ist eine in dieser Form einzigartige Informationsquelle für Sie als Betriebsrat. Neben aktuellen Informationen zum Arbeitsrecht und zum Betriebsverfassungsgesetz bietet Urteilsdienst für den Betriebsrat unverzichtbare Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber:

So bleiben Sie immer auf dem Laufenden und Sie erhalten Anleitungen für eine souveräne Betriebsratsarbeit.

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Das sagen unsere Kunden:

Urteilsdienst für den Betriebsrat ist für uns eine wichtige Informationsquelle. Vor allem auf Grund der vielen Hintergrundinformationen zu aktuellen Entwicklungen, Gesetzen und Urteilen.

Urteilsdienst für den Betriebsrat

Martina Peters, Betriebsratsvorsitzende

Die Praxisnähe und die Checklisten machen Urteilsdienst für den Betriebsrat für mich zu etwas Besonderem.

Urteilsdienst für den Betriebsrat

Carmen Behrend, Betriebsrätin

In meiner Arbeit als Betriebsrat muss ich mich oft mit meinem Arbeitgeber auseinandersetzen. Nur oft weiß ich gar nicht, wie ich plötzliche Angriffe seinerseits kontern soll. Urteilsdienst für den Betriebsrat hat mir viele wirksame rhetorische Kniffe gezeigt, mit denen Ich meine Schlagfertigkeit steigern konnte.

Urteilsdienst für den Betriebsrat

Paul Steiner, Betriebsrat

Welche Themenbereiche werden abgedeckt?

Mit jeder Ausgabe „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ werden Ihnen konkrete Arbeitshilfen für Ihre Arbeit vor Ort geliefert. Denn nur, wenn Sie Ihre Rechte auch in die Praxis umsetzen können, bedeutet das für Sie wirklichen Erfolg!

Aus diesem Grund finden Sie in „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ wichtige Tipps, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Best-Practice-Beispiele zu folgenden Themen:

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Klicken Sie hier, um gleich 4-fach zu profitieren:

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1. GRATIS-Test

Sie erhalten die aktuelle Ausgabe von „Urteilsdienst für den Betriebsrat“, dem Informationsdienst für Betriebsräte, zum kostenlosen Test ohne Risiko.

  • Sichern Sie sich aktuelle Informationen zum Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz
  • Erfahren Sie, wie Sie Soft Skills wie Kommunikations- und Teamfähigkeit verbessern
  • Die besten Übersichten, Checklisten und Musterschreiben als Vorlage für Ihre tägliche Arbeit
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2. Der PDF-Praxisreport zum Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement“

Erfahren Sie in diesem sonst nirgends erhältlichen Report:

  • Praxisübersicht: Bei diesen 4 Punkten müssen Sie Ihren Arbeitgeber während des BEM besonders scharf überwachen.
  • Tipps aus der Praxis: So gestalten Sie den BEM-Prozess optimal und nutzen die möglichen Maßnahmen zur wirklich erfolgreichen Wiedereingliederung Betroffener.
  • Erfolgreiche Betriebsräte berichten: Mit diesen Ideen und Impulsen schalten Sie beim BEM im Betrieb Ihres Arbeitgebers den Erfolgsturbo ein.
  • EXTRA: Die wichtigste Betriebsvereinbarung : Angesichts steigender Krankheitszahlen darf sie nicht fehlen: die Betriebsvereinbarung zum Thema BEM.
  • und vieles mehr!

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3. Redaktionssprechstunde

Als Probeleser von „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ haben Sie das Recht, sich mit Ihren individuellen Probleme rund um das Thema Mitbestimmung an die Redaktion zu wenden. Hier werden Ihre Probleme ernst genommen und Sie erhalten garantiert eine Antwort.

Der E-Mail-Dienst ist 24 Stunden 7 Tage die Woche für Ihre Anliegen da. Er berät Sie schnellst möglich und unterstützt Sie mit dem notwendigen Fachwissen!

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4. Exklusiver Download-Bereich

Im Exklusivbereich auf der Produktseite können Sie sich nützliche Arbeitshilfen der aktuellen Ausgaben im praktischen Word-Format herunterladen und ersparen sich somit lästiges Abtippen.

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