Urteile, die sofort nutzen – selbst dann, wenn die Anhörung schon vor Ihnen liegt
Ihr Arbeitgeber möchte einer Kollegin oder einem Kollegen kündigen, weil das letzte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erst 6 Monate zurückliegt und nun eine neue Erkrankung auftritt?
Sagen Sie "Nein" zur Kündigung. Denn das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung komplett geändert. Jetzt gilt: Sind seit dem letzten BEM erneut Arbeitsunfähigkeiten von 6 Wochen oder mehr aufgelaufen, wirkt das letzte BEM nicht mehr. Selbst wenn das letzte BEM nur wenige Monate zurückliegt!
Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber klipp und klar: Kündigung verboten. Sie müssen im Rahmen eines neuen BEM prüfen, ob es Veränderungen gibt, die eine leidensgerechte Beschäftigung ermöglichen – z. B., weil sich das Krankheitsbild oder die Einstellung des Mitarbeiters geändert hat oder auch aufgrund veränderter Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb (Bundesarbeitsgericht (BAG), 18.11.2021, 2 AZR 138/21).
Ihr Arbeitgeber bricht ein BEM von sich aus ab, weil er meint: Es hat keinen Zweck?
Geben Sie der Kündigung keine Chance. Die Gerichte tun es auch nicht:
Erst neues BEM – dann erst (vielleicht) die Kündigung. So das Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven mit Urteil vom 24.2.2022, Az. 8 Ca 8152/21. Sonst ist die Kündigung unwirksam! Aber:
Raten Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen, keinesfalls ein BEM einvernehmlich abzubrechen. Denn dann wäre eine nachfolgende Kündigung sogar wirksam (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.05.2022, Az. 14 Sa 825/21).
Schon diese wenigen Beispiele zeigen:
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Ja, wir möchten unsere kranken Kolleginnen und Kollegen vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen!
Urteilsdienst für den Betriebsrat ist für uns eine wichtige Informationsquelle. Vor allem auf Grund der vielen Hintergrundinformationen zu aktuellen Entwicklungen, Gesetzen und Urteilen.
Martina Peters, Betriebsratsvorsitzende
Die Praxisnähe und die Checklisten machen Urteilsdienst für den Betriebsrat für mich zu etwas Besonderem.
Carmen Behrend, Betriebsrätin
In meiner Arbeit als Betriebsrat muss ich mich oft mit meinem Arbeitgeber auseinandersetzen. Nur oft weiß ich gar nicht, wie ich plötzliche Angriffe seinerseits kontern soll. Urteilsdienst für den Betriebsrat hat mir viele wirksame rhetorische Kniffe gezeigt, mit denen Ich meine Schlagfertigkeit steigern konnte.
Paul Steiner, Betriebsrat